- Gasteiner Konvention
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in Badgastein am 14. 8. 1865 zwischen Preußen und Österreich geschlossener Vertrag, regelte das in den Konferenzen von Schönbrunn (20.-24. 8. 1864) vereinbarte Kondominium über die Herzogtümer Schleswig (preußisch verwaltet) und Holstein (durch Österreich verwaltet). Daneben enthielt die Gasteiner Konvention die Absichtserklärung, dass Kiel als Bundeshafen der zukünftigen deutschen Flotte dienen solle, Rendsburg sollte Bundesfestung des Deutschen Bundes werden. Österreich verzichtete gegen eine Abfindung von 2,5 Mio. dänischen Talern zugunsten von Preußen auf das Herzogtum Lauenburg. Die Gasteiner Konvention verdeckte für kurze Zeit die Spannungen zwischen den beiden deutschen Großmächten, konnte die aus unterschiedlichen politischen Interessen herrührenden Gegensätze jedoch nicht beseitigen.
Universal-Lexikon. 2012.